Die AGB gelten als vereinbart.
Aufträge und Preise: Unsere Angebote sind frei bleibend. Die Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Rechnung als angenommen. Die Preise richten sich nach dem vorgebrachten Angebot zuzüglich der Transportversicherung, der Frachtkosten und der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Sekt,- bzw. Branntweinsteuer ist in den Preisen enthalten. Die Abgabe erfolgt nur in Originalgebinden ab einer Menge von 60 Liter. Bei Wert- bzw. Mengenunterschreitung erheben wir ein Rollgeld in Höhe von Euro 15,00. Bei weiteren logistischen Dienstleistungen wie Eilzustellung, Abpackkosten für Zustellungen frei Verwendungsstelle behalten wir uns eine entsprechende Weiterbelastung vor. Aufträge, die von uns nicht schriftlich bestätigt werden, verpflichten uns in keiner Weise. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Lieferzeit: Die Lieferzeit ist auftragsabhängig. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Teillieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Menge und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Wir sind in jedem Fall zu Teillieferung berechtigt. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich.
Zahlung: Zahlungen sind an FEINE ENGEL, Örlingweg 6a, 44309 Dortmund zu leisten. Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere Bankverbindung! Skonto ist in den Preisen bereits berücksichtigt. Zahlungsziel ist
1 Woche ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Rechnungsforderungen ist nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen bestehen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldoforderung. Sie sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen oder zu verarbeiten. Bei Vertragspflichtverletzungen Ihrerseits, auch in Form von Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen, die gesetzlichen Rechte nach §§ 323, 324 BGB geltend zu machen und das Vorbehaltseigentum herauszuverlangen. Alle Forderungen, die Sie aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben, werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten, und zwar bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen gegen Sie aus unserer gesamten Geschäftsverbindung. Sie sind zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis zum Widerruf berechtigt, aber verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Sie sind verpflichtet, Zugriffe Dritter, z.B. durch Pfändung oder Beschlagnahme, auf das Vorbehaltseigentum oder auf die abgetretenen Forderungen abzuwehren und uns die für die Durchsetzung unserer Rechte gegenüber den Dritten erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu übergeben. Sie sind ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen die Versicherung nachzuweisen. Wir verpflichten uns, die obigen Sicherheiten nach eigener Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware wegen Zahlungsverzugs sind Sie verpflichtet, alle entstehenden Kosten sowie Minderwerte auszugleichen.
Reklamation: Sämtliche Lieferungen sind sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Auch scheinbar unversehrte Gebinde sind auf Anzeichen von Beraubung oder Bruch zu untersuchen.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware bekannt zu geben. Abweichungen in Art, Menge, Gewicht, insbesondere bei Bruch, sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen und müssen
innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.
Haftung: Wir haften nicht für leichtes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese haben wesentliche Vertragspflichten verletzt. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der typischerweise bei einer Pflichtverletzung der fraglichen Art entsteht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des § 309 Nr. 7a BGB.
Für Folgeschäden aus Lieferungen und Leistungen übernehmen wir keine Haftung.
Rücktritt vom Vertrag: Nach Abschluss des Vertrages, d.h. nach Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine Änderung in der Firma oder Person des Käufers
eintritt oder uns seine Kreditwürdigkeit in Folge erst nachträglich bekannter Tatsachen fragwürdig erscheint.
Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund, es sei denn, Sie sind nicht Kaufmann im Sinne des HGB.
Aufrechnung: Die Aufrechnung mit fälligen Ansprüchen gegen unsere Ansprüche ist auch im Falle
rechtskräftiger Verurteilung ausgeschlossen.
Bei Eigenmarken gilt: Lizenzierungspflicht: Der Erstinverkehrbringer von Verpackungen, die an private Endverbraucher gegeben werden, hat die Pflicht, diese Verpackungen über ein duales System lizenzieren zu lassen.
Erstinverkehrbringer sind gemäß §§ 6 u. 10 VerpackV „Hersteler und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr
bringen…“
Als Erstinverkehrbringer gilt der auf dem Etikett namentlich genannte Vertriebspartner !
Diese Lieferungs und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn bei späteren Abschlüssen diese Verkaufsbedingungen dem Käufer nicht
noch einmal gesondert zugesandt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers: Diese gelten nur insoweit, als sie mit unseren übereinstimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir den Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Geltung etwaiger Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder sonstige Weise übermittelt werden. Vereinbarungen, die von unseren Bedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form.
Schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
Jegliche Nebenabreden oder Zusicherungen, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Sind oder werden einzelne Punkte dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen.
Datenspeicherung: Der Käufer willigt in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch deren Speicherung zu unseren eigenen wirtschaftlichen Zwecken ohne weitere Übermittlung an Dritte ein.
Stand 1/2018